Vermögen, Kinder und Trennung in der eingetragenen Partnerschaft

Jun 16, 2021.

Die eingetragene Partnerschaft basiert auf ähnlichen rechtlichen Grundlagen wie eine Ehe. Doch es gibt ein paar entscheidende Unterschiede. Vor allem im Güterrecht, das die Vermögensverhältnisse eines Paares regelt. Wenn Sie in einer solchen Partnerschaft leben, sollten Sie sich Gedanken machen, was Ihnen wichtig ist, falls Sie sich trennen oder wenn es in der Partnerschaft ein Kind gibt. Generali Experte Guido Studier beantwortet die wichtigsten Fragen.

 

Guido, weshalb sollte ein gleichgeschlechtliches Paar seine Partnerschaft eintragen lassen?

Weil für dieses Paar nach einer Eintragung beim Zivilstandsamt ähnliche Rechte und Pflichten gelten wie für Ehepaare. So können beide Partner auch im Notfall aus Leistungen der 1. und 2. Säule profitieren oder die Verantwortung für Kinder in der Partnerschaft regeln. Auch ein gemeinsamer Familienname ist möglich. Für eine eingetragene Partnerschaft müssen beide Partner volljährig sein und mindestens eine Person muss in der Schweiz leben. Und wie bei Ehepaaren gilt auch hier die gemeinsame Besteuerung.

 

Wie ist die Verantwortung geregelt, wenn eine Person ein Kind mit in diese eingetragene Partnerschaft bringt?

In diesem Fall ist die Partnerin oder der Partner für das Kind mitverantwortlich, auch für seinen Unterhalt und für elterliche Aufgaben. Und wenn das Paar länger als drei Jahre im selben Haushalt lebt, ist seit 2018 auch eine sogenannte Stiefkindadoption möglich. Gesetzlich nicht erlaubt sind für gleichgeschlechtliche Paare das Adoptieren eines fremden Kindes oder eine künstliche Befruchtung.

 

Was gilt finanziell, wenn die eingetragene Partnerschaft aufgelöst wird?

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt grundsätzlich die Gütertrennung. Das bedeutet: Nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft nehmen beide Parteien ihr Vermögen und ihre Schulden mit. Vermögenswerte, die beide gleichermassen besitzen, werden entweder aufgeteilt oder eine der beiden Personen übernimmt sie und entschädigt die andere dafür. Für den eigenen Unterhalt ist jede und jeder vollkommen selbstverantwortlich, ausser eine Partei hat während der Partnerschaft im gegenseitigen Einverständnis weniger gearbeitet und muss nach der Auflösung mit finanziellen Problemen rechnen.

 

Wie können sich Paare mit der Eintragung absichern, wenn sie keine Gütertrennung möchten?

Oft unterschreiben Paare einen Vermögensvertrag, der einen anderen Güterstand festlegt. Achtung: Dieser Vertrag muss notariell beglaubigt werden. Er legt unter anderem fest, wer nach der Auflösung der Partnerschaft welchen Anteil am gemeinsamen Vermögen oder an einem Eigenheim erhält. Zudem regelt er, wer im Todesfall des anderen Anspruch auf das Vermögen der verstorbenen Person hat. Ob mit Vermögensvertrag oder ohne: Die während der Partnerschaft ersparten Guthaben der   2. Säule werden je zur Hälfte aufgeteilt. 

 

Gut zu wissen: Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag

Das sollten Sie in einer eingetragenen Partnerschaft für den Notfall festhalten. 

Änderungen bei Annahme «Ehe für alle» im September 2021

Eingetragene Partnerinnen und Partner müssen ihre Partnerschaft aktiv in eine Ehe umwandeln lassen. Neu gilt genau wie bei einer Eheschliessung standardmässig die Errungenschaftsbeteiligung, die man mittels Ehevertrag für sich anpassen kann. Noch gibt es einige Unklarheiten bei der 1. und 2. Säule, die für gleichgeschlechtliche Paare angepasst werden müssten. 

 

Über den Autor

«Wenn Sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sollten Sie sich Gedanken machen, was Ihnen im Fall einer Trennung wichtig ist – insbesondere dann, wenn zur Partnerschaft auch ein Kind gehört.»

 

Guido G. Studier, Training Expert bei Generali

Guido hat Betriebsökonomie FH studiert und ist eidg. dipl. Versicherungsfachmann VBV. Er ist seit über 25 Jahren im Versicherungswesen tätig und bildet in der Generali Academy Versicherungsfachleute aus. Guido hat einen Executive Master of Finance ZHAW und ist auch eidg. dipl. Lehrer für Wirtschaft und Gesellschaft EHB sowie Mitglied von #TeamVorsorge.