Wie kann ich sonst noch vorsorgen?

Das sollten Sie wissen, damit Sie im alter die volle AHV-Rente erhalten.

Haben Sie schon einmal überlegt, sich in Ihre Pensionskasse einzukaufen? Oder bei Ihrer AHV nach fehlenden Beitragsjahren zu suchen? Die Altersvorsorge ist ein breites Thema. Wer sich umfassend informiert, kann optimal profitieren.

Vielleicht haben Sie in den letzten Jahren ein Kind bekommen? Oder gerade eine Scheidung hinter sich? Solche Ereignisse können einen direkten Einfluss auf Ihre Altersvorsorge haben. Seien Sie aufmerksam, damit Sie Ihre Vorsorge vollumfänglich ausschöpfen können.
 

So erhalten Sie später die volle AHV-Rente

Die volle AHV-Rente bekommen Sie nur dann, wenn Sie die sogenannte Beitragsdauer erfüllen. Das bedeutet: Sie müssen die AHV-Beiträge ab dem 20. Geburtstag bis zum gesetzlichen Pensionsalter lückenlos einzahlen.

  • Wenn Sie angestellt sind, kümmert sich Ihr Arbeitgeber um die AHV-Beiträge. Diese bestehen aus dem Arbeitgeberanteil und aus Ihrem. Ihren Anteil für die Sozialversicherungen wie IV oder AHV zieht der Arbeitgeber direkt von Ihrem Lohn ab. Den überweist sie oder er zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die AHV-Ausgleichskasse.
  • Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie sich bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden und die Beiträge selbst einzahlen. Wer nicht erwerbstätig ist, bezahlt seine AHV-Beträge ebenfalls selbst ein. Eine Ausnahme sind Verheiratete: Wenn eine Person nicht arbeitet, ist ihr AHV-Beitrag über den der Partnerin oder des Partners abgedeckt.
  • Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, müssen Sie ebenfalls AHV-Beiträge zahlen. Unter Umständen ist Ihr Beitrag bereits durch den AHV-Beitrag Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes abgedeckt.
     

Das passiert, wenn Ihnen die Beitragsjahre fehlen

Wenn Sie während eines oder mehrerer Jahre keine AHV-Beiträge zahlen, wird Ihre Rente für jedes fehlende Jahr um 2.3% gekürzt. Diese fehlenden Beitragsjahre können entstehen, wenn Sie beruflich eine Weile im Ausland leben. Während dieser Zeit müssten Sie Ihre AHV-Beiträge selbst bezahlen, weil Sie in der Schweiz nicht mehr erwerbstätig sind. Ein weiterer Grund für fehlende Beitragsjahre kann eine Scheidung sein. Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, sind Sie danach nicht mehr über die AHV-Beiträge Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners abgedeckt. In diesem Fall müssen Sie die AHV-Beiträge nach der Scheidung selbst einzahlen.

Ein Beitragsjahr gilt dann als bezahlt, wenn Sie den Mindestbetrag von CHF 514 (Stand 2023) überwiesen haben.

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Fehlende Beitragsjahre entdecken und nachzahlen

Die AHV-Ausgleichskasse führt auf Ihren Namen ein so genanntes Individuelles Konto (IK). Dort werden Ihr Einkommen und die daraus entstehenden AHV-Beiträge eingetragen. Auf diesem Konto sehen Sie, ob es in Ihrer Vergangenheit fehlende Beitragsjahre gab. Wenn das so ist, können Sie die offenen Beträge rückwirkend nachzahlen. Dieses Nachzahlen ist freiwillig und rückwirkend auf fünf Jahre möglich.

Generali Tipp
Prüfen Sie Ihr Individuelles Konto (IK) frühzeitig. Wenn Sie fehlende Beitragsjahre erst bei der Pensionierung entdecken, ist es zu spät. Ihre Rente wird entsprechend gekürzt. Den Auszug Ihres IK-Kontos können Sie per Formular bestellen. Dieses Formular finden Sie unter www.ahv-iv.ch. Wenn Sie Lücken auf Ihrem Konto entdecken, melden Sie sich bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse.
 

Vom Einkauf in Ihre Pensionskasse profitieren

Die Pensionskasse (PK) ist Ihre 2. Säule, also die berufliche Vorsorge. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen sind Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer automatisch versichert. Für diese Vorsorge ist Ihr Arbeitgeber zuständig. Wie viel Geld in Ihrer Pensionskasse ist und wie hoch Ihre Rente voraussichtlich sein wird, steht in Ihrem Vorsorgeausweis. Den bekommen Sie jährlich zugestellt.

Sie können sich mit zusätzlichem Geld in Ihre Pensionskasse einkaufen. Das ist dann möglich, wenn Sie in der Vergangenheit nicht den vollen Betrag sparen konnten. Mögliche Gründe sind,

  • wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes länger nicht gearbeitet haben.
  • wenn Sie Ihre Stelle gewechselt haben und Ihre PK jetzt höhere Leistungen bietet.
  • wenn Sie Teile Ihrer PK bei einer Scheidung an die Ex-Partnerin oder den Ex-Partner übertragen mussten.

Diese fehlenden Leistungen können Sie einkaufen. Sprich: Sie zahlen dieses fehlende Geld nachträglich in Ihre Pensionskasse ein. Den Betrag können Sie von den Steuern abziehen und somit je nach Einkommen und Grenzsteuersatz sehr viel Geld sparen. Die maximal mögliche Einkaufssumme steht in Ihrem Vorsorgeausweis.

Wichtig: Haben Sie Wohneigentum gekauft und dafür Geld aus der Pensionskasse genommen? Dann müssen Sie diesen Vorbezug zuerst komplett zurückzahlen, bevor Sie sich in die Pensionskasse einkaufen können. Handkehrum dürfen Sie nach einem Einkauf in die Pensionskasse drei Jahre lang kein Geld aus dieser beziehen. Diese Regel gilt auch dann, wenn Sie Wohneigentum kaufen oder pensioniert werden.

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